§ 1 Geltungsbereich und
Vertragsgrundlagen
(1) Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen
Kaufvertrag über die Lieferung von Waren gelten die nachstehenden
Verkaufsbedingungen.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen
Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus dem erteilten Auftrag, dem
Kaufvertrag selbst und diesen Verkaufsbedingungen. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
(3) Zu einer Stornierung sind Sie nach Vertragsschluss nicht berechtigt.
§ 2 Preise; Zahlung
(1) In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer
in der bei Vertragsschluss geltenden Höhe enthalten; Liefer- und Versandkosten
sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte
Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.
(2) Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die
vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Wand- und
Deckenmontagen werden nicht ausgeführt.
(3) Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist
der von Ihnen geschuldete Kaufpreis ohne Abzug bei Übergabe der Ware zu zahlen.
(4) Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem
Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor,
einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre
Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder
wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche
sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus
demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein
Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben
Kaufvertrag beruht.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen beziehen
sich auf die Anlieferung bei uns. Zu den angegebenen Lieferterminen oder
Lieferfristen kommt die Zeit hinzu, die wir benötigen, um die Ware ggf. direkt
bei Ihnen anliefern zu können. Dies sind ausschließlich unverbindliche Angaben,
es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich
vereinbart worden. Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines
unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist
schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen
ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich
als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn
wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine
angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese
Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom
Kaufvertrag zurückzutreten.
(2) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 6 unserer AGB haften wir Ihnen
gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem
Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den
wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses
an der Vertragserfüllung zu berufen.
(3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(4) Bei einer vereinbarten Lieferung sind Sie dafür verantwortlich, dass der Transport bis zur gewünschten Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln des Möbeltransportes möglich und zumutbar ist. Hierzu zählt auch die Möglichkeit, das Lieferfahrzeug an Ihrer Adresse parken zu können.
(5) Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen.
§ 5 Annahmeverzug
(1) Sie holen die Ware spätestens eine Woche nach dem Zugang der Mitteilung, dass
die Ware bei uns eingegangen ist, bei uns ab.
(2) Holen Sie die Ware nach Ablauf einer weiteren
Frist von 14 Tagen nach Erhalt einer Aufforderung nicht ab, können wir vom
Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(3) Wir werden zumindest 25% des Kaufpreises ohne Abzug als Schadenersatz wegen
Nichterfüllung fordern, sofern Sie nicht nachweisen, dass ein Schaden überhaupt
nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Uns bleibt die
Geltendmachung eines höheren Schadens, insbesondere bei Sonderanfertigungen
vorbehalten.
(4) Darüber hinaus sind wir im Falle der Nichtabholung der Ware nach Ablauf der
Nachfrist berechtigt, anfallende Lagerkosten zu berechnen. Wir können uns zur
Einlagerung auch einer Spedition oder eines sonstigen fachlich geeigneten
Dritten bedienen. Die anfallenden Kosten sind von Ihnen zu tragen. Sie betragen
nach der Summe der Grundfläche aller gelagerten Möbel pro angefangenen
Quadratmeter zumindest 10,00 € (inklusive Umsatzsteuer) je angefangenen
Lagermonat. Sie sind berechtigt, nach- zuweisen, dass uns durch die Lagerung
ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Lagerkosten werden auf
max. 20% des Verkaufspreises der einzulagernden Waren begrenzt.
§ 6 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
(1) Soweit die gelieferte Ware nicht den
a) subjektiven Anforderungen entspricht, d.h. nicht die zwischen Ihnen und uns
vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach unserem Vertrag
vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör und
den vereinbarten Anleitungen, wie z.B. Montage- und Installationsanleitungen,
übergeben wird,
b) objektiven Anforderungen entspricht, d.h. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder nicht eine materialtypische Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder Sie erwarten können unter Berücksichtigung der Art der Sache und/oder der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, oder nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir Ihnen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann, oder
c) Montageanforderungen entspricht (sofern eine Montage durchzuführen ist),
so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
(2) Handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbelbezugs-
oder Dekorationsstoffen bleiben vorbehalten hinsichtlich geringfügiger
Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern der Ausstellungsstücke,
insbesondere Farbton. Vorbehalten bleiben auch handelsübliche und zumutbare
Maßabweichungen der Möbel, so- fern im Auftrag nicht ausdrücklich bestimmte
Maße zugesichert worden sind
(3) In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene
Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin
enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
worden sind; insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen
Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Absatzes
dar. Gleiches gilt, wenn wir mit Ihnen ausdrücklich und gesondert eine
Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart haben
(4) Die Nacherfüllungspflicht trifft uns nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen
Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
(5) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware
(Nachlieferung). Dabei müssen Sie uns die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur
Verfügung stellen. Ferner müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis
herabzusetzen oder vom oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die
Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen.
Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt,
den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht,
weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze
geltend zu machen.
(7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften
wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von
uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften
wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie,
sofern wir eine solche bezüglich der gelieferten Ware ab- gegeben haben. Treten
Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die gegeben haben. Treten Schäden
ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder
Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von
uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines
solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie fasst ist.
(8) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der
einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen
(wie z.B. die fristgemäße Lieferung der Ware), so ist unsere Haftung auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das
Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung
zustehen.
(9) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar
unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhobenen Ansprüche.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller
Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.
§ 8 Schlussbestimmung, anzuwendendes
Recht
Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.